Gebäudeenergiegesetz 2024 – Was ist erlaubt, ab wann ist es Pflicht?
- Team FIM
- 4. Aug.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Aug.
Die Energiewende ist längst kein abstraktes Ziel mehr – sie betrifft jeden Hausbesitzer direkt. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 hat die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt gemacht, um den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken. Doch was genau ist erlaubt, was wird zur Pflicht – und ab wann?
Was regelt das Gebäudeenergiegesetz?
Das GEG 2024 vereint frühere Regelwerke wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und setzt neue Maßstäbe für klimafreundliches Heizen. Ziel: Bis 2045 sollen alle Gebäude in Deutschland klimaneutral beheizt werden.
Was ist erlaubt?
- Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
- Neue Heizungen dürfen eingebaut werden, wenn sie langfristig auf erneuerbare Energien umgestellt werden können.
- Photovoltaik, Wärmepumpen, Biomethan und Fernwärme gelten als zulässige Optionen.
- Hybridlösungen (z. B. Gas + Solarthermie) sind erlaubt, wenn sie die 65 %-Regel erfüllen.
Förderungen und finanzielle Unterstützung
Die Bundesregierung unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen mit attraktiven Förderprogrammen:
- Bis zu 70 % Zuschuss für den Heizungstausch (abhängig von Einkommen und Technik)
- KfW-Förderung für energetische Sanierung und effiziente Wärmepumpen
- Geschwindigkeitsbonus für frühzeitigen Austausch funktionierender fossiler Heizungen
Was bedeutet das für Eigentümer?
Die Anforderungen des GEG sind ambitioniert – und sie bringen Planungsdruck mit sich. Eigentümer müssen sich frühzeitig mit der kommunalen Wärmeplanung auseinandersetzen und ihre Investitionen strategisch abstimmen. Wer jetzt baut oder saniert, sollte auf zukunftssichere Technik setzen – nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus finanziellen Gründen. Denn fossiles Heizen wird durch CO₂-Abgaben zunehmend teurer.

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